Impfschutz für Vierbeiner

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Impfschutz für Vierbeiner

Wenn der Hund mit auf Reisen geht

 

Bello muss zwar keine Koffer packen, doch auch für einen stressfreien Urlaub mit Vierbeinern sind einige Vorbereitungen nötig.

 

Mit der Auswahl einer hundefreundlichen Unterkunft ist die Reisevorbereitung noch lange nicht abgeschlossen. Welche Einreisebestimmungen gelten im Urlaubsland? Und: Welchen Schutz vor möglichen Krankheiten braucht das Tier? Diese Fragen stehen ganz oben auf der Liste dessen, was frühzeitig geklärt werden sollte.

 

Einreisebestimmungen beachten

In der EU sind die Einreisebestimmungen für alle Heimtiere weitgehend vereinheitlicht. Neben dem EU-Heimtierausweis ist der Nachweis über eine Tollwutimpfung Pflicht sowie seit 2011 ein Kennzeichnungs-Chip. Bis dahin reichte in vielen Ländern noch eine deutliche Tätowierung. Außerdem bestehen immer noch einige länderspezifische Sonderregelungen wie zum Beispiel Kampfhundverbote, Leinen- und Maulkorbpflicht oder der Antikörpernachweis gegen Tollwut.

Auch wer innerhalb Deutschlands verreist, sollte wissen: In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Hundeverordnung. Diese Bestimmungen sollten Sie kennen, wenn Sie Rast- und Parkplätze anfahren und in jedem Fall eine Leine und – falls erforderlich – einen Maulkorb anlegen.

 

Der Tierarzt weiß Bescheid

Lassen Sie den Impfstatus Ihres vierbeinigen Freundes rechtzeitig vor der Reise überprüfen. Je nach Urlaubsziel stehen meist verschiedene Impfungen an. Der Tierarzt kennt mögliche Krankheitsrisiken des Urlaubslandes, die hierzulande wenig bekannt sind – entsprechende Impfungen bieten sicheren Schutz. Neben der Tollwutimpfung empfiehlt das Expertengremium der Ständigen Impfkommission Vet. (StIKo Vet.) grundsätzlich auch Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose.

Insbesondere für Hunde gibt es mittlerweile spezielle Impfstoffe und sogar Präparate, die für trächtige Hündinnen zugelassen sind. Ihr Tierarzt kann Sie beraten, was der Verfassung Ihres Hundes, Urlaubsziel und -dauer angemessen ist. Der Impfschutz wirkt meist über drei Jahre. Wichtig ist bei einer Reise jedoch, wie schnell der Schutz eintritt. Bei einigen Präparaten gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose ist das bereits nach einer Woche der Fall. Dagegen sollte eine Erst-impfung gegen Tollwut mindestens 21 Tage zurückliegen. Eine Auffrischungs-impfung wirkt jedoch sofort.

 

Vorsorge für die Hundepension

Auch wenn der Hund nicht mit seiner Familie zusammen verreist, sondern die Ferien in der Hundepension verbringt, sollten sein Gesundheitszustand und der Impfschutz überprüft werden. In Hundepensionen besteht wie in Tierheimen erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem sogenannten Zwingerhusten (Tracheobronchitis): eine Erkrankung der Luftröhre und der Bronchien, die mit heftigem, bellendem Husten einhergeht und mehrere Wochen andauern kann. Dagegen gibt es einen Impfstoff, der dem Vierbeiner direkt in die Nase geträufelt wird und auch gegen Parainfluenzaviren schützt. Die Immunität wird schon nach 72 Stunden erreicht.

 

Bitte denken Sie daran!

  • Vor allem in warmen Regionen muss auch der Hund ausreichend trinken.
  • Lassen Sie das Tier möglichst nicht aus Näpfen trinken, die allgemein zugänglich sind – es besteht Ansteckungsgefahr.
  • Nehmen Sie möglichst ausreichend Trockenfutter mit. Eine Futterumstellung im Urlaub sollte nur schrittweise erfolgen.

 

Auch Hunde brauchen bei langen Autofahrten Pausen und genügend Wasser. Große Hitze macht ihnen sehr zu schaffen.

 

 

Quelle: www.ratgebergesund.de