Diabetes: Tipps für die Berufswahl

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Diabetes: Tipps für die Berufswahl

Wenn die Stoffwechselerkrankung entdeckt wird, stehen gerade Diabetiker vom Typ 2 meist noch voll im Beruf. Einige Risiken müssen bedacht werden, vor allem bei Insulingabe.

Eine mögliche Unterzuckerung (Hypoglykämie) während der Arbeit stellt für Diabetiker das größte Problem dar. Am Steuer eines LKW oder Omnibusses kann eine vorübergehende Bewusstseinstrübung oder sogar Ohnmacht äußerst gefährlich werden. In einer älteren Richtlinie der Deutschen Diabetesgesellschaft (DDG) werden die Berufe deshalb in Risikogruppen aufgeteilt:

Für die Gruppe 1 gelten höchste Sicherheitsanforderungen: Als Berufskraftfahrer, Piloten, Lokomotivführer, Schrankenwärter und Polizisten mit Schusswaffen, aber auch als Chirurgen sind Menschen mit Diabetes wegen der hohen Fremdgefährdung nur unter eingeschränkten Bedingungen geeignet.

Eigengefährdung kennzeichnet die Gruppe 2: Dazu gehören Dachdecker, Schornsteinfeger, Maurer, aber auch Arbeiter auf Strommasten und an Hochöfen sowie Feuerwehrleute. Hier ist weniger das Leben von anderen als das eigene gefährdet. Das sollten junge Menschen mit Diabetes 1 bei der Berufswahl berücksichtigen und ihre Berufswünsche am besten mit einem Diabetologen und einem Arbeitsmediziner besprechen. Erkrankt ein Mensch jedoch während seiner Berufstätigkeit an Diabetes, hängt die weitere Berufsausübung von seinem individuellen Risiko ab.

Gute Stoffwechseleinstellung entscheidend

Früher waren Berufe der Gruppe 1 generell tabu bei Diabetes. „Diese Strenge ist heute sicher überzogen“, sagt der Diabetesexperte Professor Hellmut Mehnert in der Ärztezeitung. „Natürlich wird ein Diabetiker auch heute nicht als Berufspilot zugelassen. Es ist aber nicht einzusehen, dass ein optimal mit Diät oder zusätzlich mit oralen Antidiabetika eingestellter Typ-2-Diabetiker nicht Kraftfahrer sein darf.“ Genauso sieht es inzwischen auch die Bundesanstalt für Straßenwesen in ihrer Begutachtungsrichtlinie von 2014: Die neue Richtlinie zur Fahrtauglichkeit bei Diabetes besagt, dass gut eingestellte und geschulte Patienten mit Diabetes PKW, aber auch LKW über 3,5 Tonnen oder Personentransportfahrzeuge sicher lenken können. Voraussetzung für die Fahreignung ist eine zuverlässige, rechtzeitige Wahrnehmung von Unterzuckerung sowie eine stabile Stoffwechsellage. Erleidet eine Person innerhalb eines Jahres mehr als einmal eine so schwere Unterzuckerung, dass fremde Hilfe erforderlich ist, darf sie zunächst nicht mehr fahren. „Die neue Regelung ist ebenso vernünftig wie praxisnah und daher zu begrüßen“, sagt Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Unterschiedliche Risiken

Grundsätzlich unterscheidet die Richtlinie zwischen Therapien mit einem niedrigen und Therapien mit einem hohen Risiko für schwere Unterzuckerungen. Zu den Therapieformen mit niedrigem Hypoglykämierisiko zählen Ernährungsumstellung und Bewegung, Biguanide, Resorptionshemmer, Insulinsensitizer, DPP-4-Hemmer und GLP 1 Analoga. „Mit einem höheren Hypoglykämierisiko verbunden sind dagegen Sulfonylharnstoffe, ihre Analoga und Insulin“, so Dr. Hermann Finck, der an der Neufassung der Richtlinie mitgewirkt hat.

Folgeschäden mindern Fahrtüchtigkeit

Neben Hypoglykämien müssen auch Folgeerkrankungen des Diabetes berücksichtigt werden: „Erkrankungen der Augen, Nieren, Nerven oder Gefäße erfordern ein gesondertes verkehrsmedizinisches Gutachten“, betont Ebert. Bei einer Netzhauterkrankung (Retinopathie) muss das Sehvermögen regelmäßig überprüft werden. Immerhin ein Trost: Kann ein Patient aufgrund von Stoffwechselstörungen oder Hypoglykämien zunächst nicht mehr fahren, lässt sich die Fahreignung durch Training oder Therapieänderungen wieder herstellen.

Die Kollegen informieren

Wer zu Unterzuckerungen neigt, sollte besser auch mit den engeren Kollegen über seinen Diabetes sprechen. Nur so können diese helfen und zum Beispiel wissen, wo der Notfall-Traubenzucker liegt. Es sorgt für besseres Verständnis, sie in die Anforderungen des Diabetes einzuweihen. Allerdings sollte man schon nachfragen, ob sie das Blutzuckermessen und der tägliche Gebrauch des Insulinpens stört. Vielleicht lässt sich das auch diskret in einem ruhigen Nebenraum erledigen. Das ist vor allem bei Kundenverkehr wichtig. Bei einer Bewerbung muss der Diabetes übrigens nicht erwähnt werden, wenn er die angestrebte Tätigkeit nicht beeinträchtigt oder durch Unterzuckerungen die Sicherheit gefährdet.

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