Die Farbe entscheidet

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Mal bekommen Sie in der Arztpraxis ein rosa Rezept, mal ein grünes oder gelbes.

Warum eigentlich?

Rosa

Für ein verschreibungspflichtiges Medikament bekommen Sie ein rosa Rezept, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Sie leisten in der Regel nur eine Zuzahlung, den überwiegenden Kostenanteil rechnet Ihre Apotheke mit Ihrer Krankenkasse ab. Das rosa Rezept ist einen Monat lang gültig.

Blau

Sind Sie privat krankenversichert, bekommen Sie von Ihrem Arzt für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ein blaues Rezept und Sie zahlen Ihre Arznei zunächst selbst. Ihr Apotheker stempelt das Rezept ab und Sie reichen es zwecks Rückerstattung bei Ihrer Versicherung ein. Ein blaues Rezept ist drei Monate lang gültig.

Grün

Ein grünes Rezept gilt für nicht verschreibungsfähige Medikamente. Es bleibt uneingeschränkt gültig. Bei diesem Rezept zahlen Sie Ihre Medizin zunächst selbst. Wer das Rezept bei seiner Krankenkasse einreicht, bekommt oft zumindest einen Teil der Kosten erstattet. Nachfragen lohnt sich.

Gelb

Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, bekommen Sie ein gelbes Rezept. Es besteht aus dem Original und zwei Durchschlägen. Einen Durchschlag behält Ihr Arzt, das Original und der zweite Durchschlag verbleiben in Ihrer Apotheke. Ein gelbes Rezept müssen Sie spätestens nach sieben Tagen einlösen.

Weiß

Für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid, die bei Schwangeren zu Missbildungen des Embryos führen können, gibt es ein weißes Rezept. Es verfällt schon nach sechs Tagen.

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – https://leserservice.sud-verlag.de