Anspruchsvolle Wasserwelten

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Zierfische gehören zu denjenigen Haustieren, deren Haltung keine Erlaubnis durch den Vermieter benötigt. Trotzdem sollten Mieter vor dem Aufstellen eines Aquariums mit dem Vermieter sprechen.

Der Einstieg in die bunte Welt der Aquaristik gelingt nur, wenn vor dem Aufstellen des Beckens einige grundlegende Fragen geklärt sind. Zwar kann ein Vermieter die Haltung von Zierfischen nicht grundsätzlich verbieten. Aber gefragt werden sollte er trotzdem. Und das aus gutem Grund. Denn ein Aquarium ist eine ganz schön gewichtige Sache. Das beginnt schon mit dem Gewicht des Aquarienbeckens selber: Je größer es ist, desto dicker (und damit schwerer) müssen die Glaswände sein, um dem Wasserdruck standzuhalten. Hinzu kommen dann noch das Gewicht des Kiesuntergrundes und der Dekoration sowie des Unterschranks, und natürlich das Gewicht des Wasserinhalts. Ein 500 Liter fassendes Aquarium kommt somit schnell auf ein Gesamtgewicht von rund 750 Kilogramm. Das kann für den Estrich des Bodens und auch für die Statik des Gebäudes zu schwer sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter vor der Anschaffung genau, ob sein Haus und der Boden Ihrer Wohnung auf diese Belastung ausgelegt sind.

Bauliche Einschränkungen

Technische Grenzen für die Aquariengröße ergeben sich auch durch die Art und Beschaffenheit des Wohnungsbodens. So sind Holzböden aufgrund ihrer geringen Tragfähigkeit meist nicht in der Lage, ein größeres Aquarium auszuhalten. Mehr als ein kleines Becken mit den Maßen 60 x 40 x 40 Zentimetern ist oft nicht drin. Erkundigen Sie sich auch, ob der Estrich des Bodens für schwerere Gewichte ausgelegt ist. Und Böden mit einer Fußbodenheizung eignen sich meist grundsätzlich nicht für das Aufstellen eines Aquariums. Denken Sie auch daran, dass ein Aquarium viel Feuchtigkeit an die Wohnungsluft abgibt. Der Raum, in dem das Becken aufgestellt werden soll, muss sich deshalb gut lüften lassen, weil es sonst an den Wänden zu Schimmelbildung kommen kann.

Stimmt die Haftpflichtversicherung?

Vor der Anschaffung Ihrer Unterwasserwelt sollten Sie auch klären, inwieweit die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden durch das Betreiben eines Aquariums aufkommt. Denn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es immer mal passieren, dass ein Becken an den Dichtungen

Wasser verliert.

Geht gar ein Wandglas zu Bruch, ergießen sich schlagartig große Mengen Wasser in die Wohnung. Dadurch kann es schlimmstenfalls auch zu Schäden an der Wohnungseinrichtung Ihrer Nachbarn kommen. Erkundigen Sie sich vorher deshalb unbedingt, bis zu welcher Aquariengröße Ihre Versicherung einspringt. Wer hier ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich auch beim Verein Deutscher Aquarianer (www.vda-online.de) anmelden. Denn im Mitgliedsbeitrag ist eine Haftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder enthalten, die für Schäden durch Undichtigkeiten des Aquariums aufkommt.

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern

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