Was ist eigentlich Sterbehilfe?

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Die Vorstellung, am Lebensende zu leiden, erfüllt viele Menschen mit Sorge. Ist Sterbehilfe eine Option? Was genau bedeutet das?

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar ist das Thema Sterbehilfe erneut in den Fokus gerückt. Das Urteil hob das bisherige Verbot für die »geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung« auf. Dadurch wird die Beihilfe zum Suizid durch Vereine, Organisationen oder Ärzte legal.

Im Grundgesetz verankert

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und somit Bestandteil des Grundgesetzes. Dieses schließt laut Gericht auch die Entscheidung über den eigenen Tod ein, inklusive der Freiheit, das Leben wohlüberlegt und frei verantwortlich zu beenden und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Entsprechend darf auch die Beihilfe zur Selbsttötung, etwa für einen Arzt, nicht strafbar sein, so die Folgerung der Juristen. Regeln und Rechtssicherheit sind dabei jedoch wichtig, darin sind sich die Experten einig. Nun sind gesetzliche Regelungen gefordert, beispielsweise Beratungs- und Aufklärungspflichten oder konkrete Vorgaben für Sterbehilfevereine.

Was bleibt strafbar, was ist erlaubt?

Sterbehilfe kann bedeuten, etwas zu tun oder bewusst nicht zu tun. Die juristische Bewertung ist unterschiedlich.

Führt eine konkrete Handlung eines anderen Menschen den Tod eines Sterbewilligen herbei, handelt es sich um aktive Sterbehilfe. Sie gilt juristisch als Tötung auf Verlangen und ist strafbar, selbst wenn ihr der Wille eines Leidenden nachweisbar zugrunde liegt. Die sogenannte indirekte Sterbehilfe bezeichnet Behandlungen, bei der ein vorzeitiger Tod in Kauf genommen wird. Dazu zählt beispielsweise die Gabe von starken Beruhigungs- oder Schmerzmitteln, die den Zustand des Patienten verbessern, aber auch eine Lebensverkürzung herbeiführen können. Sie ist straffrei – mehr noch: Das Nichtverabreichen von schmerzlindernden Arzneimitteln zum Lebensende kann als unterlassene Hilfeleistung oder Körperverletzung ausgelegt werden.

Als passive Sterbehilfe gelten Handlungen, die eine künstliche Lebensverlängerung verhindern. Das ist der Fall, wenn in medizinisch ausweglosen Situationen auf Wunsch des Patienten lebensverlängernde Maßnahmen bewusst nicht durchgeführt oder beendet werden. Konkret kann das bedeuten, auf eine Dialyse oder künstliche Beatmung zu verzichten, Medikamente nicht zu geben oder eine Wiederbelebung explizit zu unterlassen. Diese Form der Sterbehilfe ist mit entsprechender Willensäußerung des Patienten oder einer entsprechenden gültigen Patientenverfügung erlaubt.

Die Beihilfe zur Selbsttötung oder der »assistierte Suizid« ist dazwischen anzusiedeln. Hierunter fällt die aktive Unterstützung beim Suizid, also etwa die Beschaffung todbringender Medikamente, die der Sterbewillige aber selbst einnimmt. Sie ist erlaubt. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für Vereine, Organisationen und Ärzte.

Alternative Palliativmedizin

Eine andere Möglichkeit, würdevoll zu sterben, bietet die Palliativmedizin. Sie verfolgt das Ziel, Schmerzen zu lindern und durch medizinische und pflegerische Unterstützung ein erträgliches Lebensende zu ermöglichen, wenn keine Heilung mehr möglich ist.           

Den eigenen Willen formulieren

Damit Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu formulieren, ist eine Patientenverfügung von großer Bedeutung. Das Dokument ermöglicht, zumindest teilweise frei über sein Lebensende zu entscheiden. Es dient als schriftliche Vorlage für Ihren persönlichen Willen und ist rechtswirksam. Eine Patientenverfügung sollte möglichst klar formuliert sein und mögliche Szenarien sowie Ihren konkreten Willen dazu genau beschreiben. Hilfreiche Vorlagen finden Sie beispielsweise bei Verbraucherzentralen und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de. Auch Ärzte und Rechtsanwälte können Sie bei der Erstellung unterstützen.       

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern

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