Amalgam-Verbot ab 2025
drucken vorlesenAb dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union (EU) weitgehend verboten. Das hat die EU beschlossen, um den Einsatz von quecksilberhaltigen Materialien im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes deutlich zu reduzieren. Doch was genau bedeutet das für Sie als Patientin oder Patient? Wir klären auf, welche Alternativen es gibt und in welchen Ausnahmefällen Amalgam weiterhin genutzt werden darf.
Warum wird Amalgam verboten?
Amalgam ist seit Jahrzehnten ein bewährtes Füllungsmaterial in der Zahnmedizin. Es besteht zu etwa 50 % aus Quecksilber, das durch seine Eigenschaften für eine langlebige und kostengünstige Füllung sorgt. Gleichzeitig gibt es immer wieder Diskussionen über mögliche gesundheitliche Risiken durch Quecksilber. Besonders beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen können Quecksilberdämpfe freigesetzt werden. Daher gilt bereits ein Verbot für Schwangere, stillende Mütter, Kinder unter 15 Jahren sowie Personen mit Nierenerkrankungen.
Das allgemeine Verbot von Amalgam hat jedoch weniger mit der direkten gesundheitlichen Wirkung von Amalgam zu tun, sondern ist Teil der globalen Bemühungen, die Quecksilberbelastung der Umwelt zu minimieren. Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das sich in der Natur anreichert und insbesondere Wasserorganismen gefährdet.
Wann darf Amalgam weiterhin verwendet werden?
Das Amalgam-Verbot sieht eine Ausnahme vor: Wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin der Meinung ist, dass Amalgam aufgrund spezifischer medizinischer Erfordernisse zwingend notwendig ist, kann es weiterhin eingesetzt werden.
Welche Alternativen gibt es?
In der Regel werden jedoch heutzutage andere Materialien bevorzugt, die gesundheitlich unbedenklich und umweltfreundlicher sind wie zahnfarbene Komposit-Füllungen, die besonders für kleinere bis mittelgroße Füllungen geeignet sind oder Keramik-Inlays, eine hochwertige und langlebige Option, die sich farblich nahezu unsichtbar in den Zahn integriert.
Auch nach dem 1. Januar 2025 bleibt der Anspruch der gesetzlich Versicherten auf kostenfreie Zahnfüllungen erhalten. Dank der neuen Regelung können Patientinnen und Patienten im Seitenzahnbereich weiterhin ohne Zuzahlung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien als grundlegende Kassenleistung versorgt werden. In Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite verwendet werden.
Zeit für den Umstieg
Das Amalgam-Verbot markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Zahnmedizin. Wenn Sie noch Amalgamfüllungen haben, besteht kein Grund zur Panik – bestehende Füllungen müssen nicht zwangsläufig entfernt werden, solange sie intakt sind. Bei Fragen oder Unsicherheiten sprechen Sie Ihren Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin gern an. Gemeinsam findet sich die beste Lösung für Ihre Zahngesundheit!
Quelle: Staude GmbH, Oberhausen – www.staude.de
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