Eine fröhliche Szene: Die Familie ist zu Hause vereint – Großvater im Rollstuhl, Tochter, Enkelin und Mutter lächeln im hellen Wohnzimmer.

Barrierefrei: Wohnen ohne Hindernisse

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Treppen steigen, zum Duschen in die Badewanne klettern, auf Tür­schwel­­len achten … Viele All­täg­lichkeiten wer­­den im Alter problema­tisch, erst recht im Pflegefall. Außerdem besteht erhöhte Stol­per- oder Sturzgefahr! Gut, wenn wir die eigenen vier Wände bei­­zeiten sicher und barrierefrei gestalten.

»Barrierearm«, »altersgerecht«, »senio­ren­freundlich«, »barrierefrei« oder »roll­stuhlgerecht« – rund um dieses Thema kursieren allerlei Begriffe. Allerdings sind nur die Bezeichnungen »barrierefrei« und »rollstuhlgerecht« genormt und umfassen alle erforderlichen Kriterien. Sie garantieren nicht nur die eigene Sicherheit, sondern sind auch maßgeblich für Zuschüsse und Fördergelder. 

Barrierefrei bedeutet: Die Wohnung und alle Räume sind ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar, auch mit Rollator oder Rollstuhl. Darauf kommt es an: 

Aufgang und Treppenhaus: Erforder­lich sind Aufzug, Treppenlift oder zumin­dest breite Rampen mit leichter Steigung von maximal sechs Prozent.

Flure und Zugänge: Es sollte keine (Tür-)Schwellen geben, auch nicht beim Ausgang auf den Balkon. Für Türen gilt eine Breite von 80 Zentimetern, für Roll­stuhlfahrer 90 Zentimeter. 

Bad: Zur Ausstattung gehören eine eben­erdige Dusche mit Haltegriff und Sitz sowie eine erhöhte Toilette (46 bis 48 Zentimeter) mit seitlichem Haltegriff. 

Wohn- und Essbereich: Vorgeschrieben sind ausreichende Manövrierflächen von 120  × 120 Zentimetern für Rollatoren, 150 × 150 Zentimetern für Rollstühle. Das gilt auch für Balkone.  

Küche: Ausziehschubladen auf Sitzhöhe sollten Geschirr und Vorräte gut erreich­bar unterbringen, Herd, Ofen, Spülbecken und -maschine ebenfalls im Sitzen bedienbar sein.

Schlafzimmer: Rund um das (Pflege-)Bett sollte genügend Platz für Pflegekräfte, Rollator oder Rollstuhl sein. Schrank­flächen und Regale sind auch im Sitzen gut erreichbar. 

Grundsätzlich gilt: Die gesamte Wohnung ist gut beleuchtet und mit rut­sch­festen Böden ausgestattet – ohne ­Stolperfallen wie Teppichkanten oder h­e­­rum­liegende Kabel. Lichtschalter, Steckdosen, Armaturen, Griffe und even­tuell auch ein Notrufsystem sollten im Sitzen bedienbar sein. Klingel- und Tele­fon­an­lagen mit Licht- oder Akustiksigna­len bieten sich für seh- und hörbehinderte Menschen an.

Für Umbauarbeiten beauf­tra­­gen Sie bitte immer eine Fachfirma. So können Sie sich auf eine seriöse Beratung, ei­nen realistischen Kos­ten­vor­an­schlag und die Einhaltung der DIN-Normen verlassen. Dies ist auch Voraussetzung für Zuschüsse von der Pflege­kasse (maximal 4.180 Euro, Stand 2025) und/oder zinsgünstige Darlehen (maximal 50.000 Euro, Stand 2025) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eigenleistungen werden nicht bezuschusst! 

So gehen Sie vor: Mieter holen das Einverständnis des Vermieters ein und klären, ob er sich an den Kosten beteiligt. Viele tun das, weil es sich um eine Wertsteigerung der Wohnung handelt. Antrag und Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse und/oder der KfW einreichen. Bewilligung abwarten – das dauert in der Regel drei bis vier Wochen – und dann loslegen. Gut zu wissen: KfW-­Kre­dite können Sie über Ihre Hausbank beantragen.  

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – leserservice.sud-verlag.de

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