Barrierefrei: Wohnen ohne Hindernisse
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Im Alter, im Pflegefall oder wenn beides zusammenkommt – jeder möchte doch so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Dafür sollte die Wohnung aber an die besonderen Bedürfnisse angepasst werden. Was ist zu beachten und wo gibt es Hilfe?
Treppen steigen, zum Duschen in die Badewanne klettern, auf Türschwellen achten … Viele Alltäglichkeiten werden im Alter problematisch, erst recht im Pflegefall. Außerdem besteht erhöhte Stolper- oder Sturzgefahr! Gut, wenn wir die eigenen vier Wände beizeiten sicher und barrierefrei gestalten.
Achtung, Begriffs-Dschungel!
»Barrierearm«, »altersgerecht«, »seniorenfreundlich«, »barrierefrei« oder »rollstuhlgerecht« – rund um dieses Thema kursieren allerlei Begriffe. Allerdings sind nur die Bezeichnungen »barrierefrei« und »rollstuhlgerecht« genormt und umfassen alle erforderlichen Kriterien. Sie garantieren nicht nur die eigene Sicherheit, sondern sind auch maßgeblich für Zuschüsse und Fördergelder.
Checkliste für Ihr Zuhause
Barrierefrei bedeutet: Die Wohnung und alle Räume sind ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar, auch mit Rollator oder Rollstuhl. Darauf kommt es an:
Aufgang und Treppenhaus: Erforderlich sind Aufzug, Treppenlift oder zumindest breite Rampen mit leichter Steigung von maximal sechs Prozent.
Flure und Zugänge: Es sollte keine (Tür-)Schwellen geben, auch nicht beim Ausgang auf den Balkon. Für Türen gilt eine Breite von 80 Zentimetern, für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter.
Bad: Zur Ausstattung gehören eine ebenerdige Dusche mit Haltegriff und Sitz sowie eine erhöhte Toilette (46 bis 48 Zentimeter) mit seitlichem Haltegriff.
Wohn- und Essbereich: Vorgeschrieben sind ausreichende Manövrierflächen von 120 × 120 Zentimetern für Rollatoren, 150 × 150 Zentimetern für Rollstühle. Das gilt auch für Balkone.
Küche: Ausziehschubladen auf Sitzhöhe sollten Geschirr und Vorräte gut erreichbar unterbringen, Herd, Ofen, Spülbecken und -maschine ebenfalls im Sitzen bedienbar sein.
Schlafzimmer: Rund um das (Pflege-)Bett sollte genügend Platz für Pflegekräfte, Rollator oder Rollstuhl sein. Schrankflächen und Regale sind auch im Sitzen gut erreichbar.
Grundsätzlich gilt: Die gesamte Wohnung ist gut beleuchtet und mit rutschfesten Böden ausgestattet – ohne Stolperfallen wie Teppichkanten oder herumliegende Kabel. Lichtschalter, Steckdosen, Armaturen, Griffe und eventuell auch ein Notrufsystem sollten im Sitzen bedienbar sein. Klingel- und Telefonanlagen mit Licht- oder Akustiksignalen bieten sich für seh- und hörbehinderte Menschen an.
Beratung und finanzielle Hilfe
Für Umbauarbeiten beauftragen Sie bitte immer eine Fachfirma. So können Sie sich auf eine seriöse Beratung, einen realistischen Kostenvoranschlag und die Einhaltung der DIN-Normen verlassen. Dies ist auch Voraussetzung für Zuschüsse von der Pflegekasse (maximal 4.180 Euro, Stand 2025) und/oder zinsgünstige Darlehen (maximal 50.000 Euro, Stand 2025) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eigenleistungen werden nicht bezuschusst!
So gehen Sie vor: Mieter holen das Einverständnis des Vermieters ein und klären, ob er sich an den Kosten beteiligt. Viele tun das, weil es sich um eine Wertsteigerung der Wohnung handelt. Antrag und Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse und/oder der KfW einreichen. Bewilligung abwarten – das dauert in der Regel drei bis vier Wochen – und dann loslegen. Gut zu wissen: KfW-Kredite können Sie über Ihre Hausbank beantragen.
Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – leserservice.sud-verlag.de
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