Die ePA kommt!

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Die elektronische Patientenakte – kurz ePA genannt – speichert die persönlichen medizinischen Daten gesetzlich Versicherter. Was Sie jetzt über diesen digitalen Gesundheitsordner wissen sollten.

Alles an einem Ort

In der elektronischen Patientenakte können Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Patienten Gesundheitsdaten ablegen, einsehen und teilen. Der digitale Gesundheitsordner soll dazu beitragen, kostspielige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Arztwechsel zu vereinfachen. Und in Notfällen ist dank der ePA für jeden Arzt rasch zu erkennen, welche Vorerkrankungen der Patient hat und welche Medikamente er nimmt.

Daten sammeln  

Zu Beginn ist die ePA leer, sie wird nach und nach befüllt: Zum Beispiel mit dem Arztbrief aus dem Krankenhaus, dem Befund Ihres Hausarztes, mit Laborwerten und Bildbefunden wie MRT-, CT- und Röntgenbildern. Auch E-Rezepte werden übertragen, damit alle verordneten Medikamente auf einen Blick ersichtlich sind.

Nutzen mit ePA-App

Jede gesetzliche Kasse bietet eine eigene ePA-App an. Diese Apps funktionieren auf Smartphones und Tablets ab Android 9 oder iOS 16 und können außerdem auf PCs und Laptops genutzt werden. Versicherte können die App selbst verwalten, Dokumente einfügen, andere verbergen und löschen. Außerdem lässt sich festlegen, welche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken für wie lange Zugriff erhalten sollen. Zweimal innerhalb von 24 Monaten können Sie Ihre Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind übrigens nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzupflegen.

Nachteile kennen

Der Sicherheitsstandard ist hoch, doch Datenlecks und Cyberangriffe können nie ganz ausgeschlossen werden: Dann könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten. Zudem erschweren langsame Internetverbindungen, Systemausfälle oder technische Fehler möglicherweise den Zugang.

Kein Smartphone?

Ohne digitales Endgerät können Sie selbst keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten. Dennoch können Sie die ePA passiv nutzen, also Ärzten und Apothekern die Einsicht und das Hochladen von Dokumenten gewähren. Dazu wird einfach Ihre Gesundheitskarte eingelesen. Alternativ können Sie der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse eine Vertrauensperson benennen, die Ihre ePA verwalten soll.

Widerspruch möglich

Wenn Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wenn nicht, müssen Sie sich aktiv dagegen entscheiden – das ist das sogenannte Opt-out-Prinzip. Wie ein solcher Widerspruch funktioniert, erklärt ein Schreiben der Kasse zur Einführung der ePA, das an alle Mitglieder versandt wurde. Alternativ hilft die jeweilige Kasse weiter.

Daten löschen

Wenn Sie sich jetzt für und später gegen die ePA entscheiden, muss die Krankenkasse die Daten löschen. Wer keine ePA nutzen möchte, muss nicht befürchten, medizinisch schlechter versorgt zu werden. Informationen über Behandlungen und Diagnosen sind weiterhin in der Arztpraxis verfügbar.

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – leserservice.sud-verlag.de

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