Nahaufnahme von Putzhänden in Handschuhen, Haushaltshilfe, Frau poliert Tischplatte mit Tüchern und Spray.

Gesucht: Hilfe im Haushalt

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Putzen, waschen, kochen, ein­kau­fen, Kinder in die Kita brin­gen … Es gibt Situationen im Leben, in denen wir das einfach nicht mehr schaffen. Sind die Gründe medizinisch bedingt, akut und/oder zeit­lich be­grenzt, können gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe be­antragen. Möglich ist das etwa nach ei­ner größeren Operation, bei Verschlimmerung einer Erkrankung, stark belasten­den Behandlungen wie einer Chemotherapie, Risikoschwanger­schaft oder auch im Fall einer Reha. Damit Hilfe möglichst schnell zur Stelle ist und alles reibungslos läuft, gibt es einiges zu beachten. Was genau? 

Nicht warten, bis Ihnen das Chaos über den Kopf wächst! Sobald absehbar ist, dass Sie Unterstützung brauchen werden – etwa, weil eine planbare OP oder ein längerer Reha-Aufenthalt ansteht – sollten Sie mit dem behandelnden Arzt sprechen. Er muss eine Notwendigkeits­bescheinigung ausstellen, die Sie zusam­men mit dem Antrag auf eine Haushaltshilfe bei Ihrer Kasse einreichen. Müssen Sie ins Krankenhaus, sollte im Entlass-Management auch eine Haushaltshilfe eingeplant sein. Und wer besondere Bedürfnisse hat – etwa wegen kleiner Kinder –, klärt das am besten frühzeitig mit der Krankenkasse. Ansonsten können Sie den Antrag einfach online über die Website der Kasse stellen.

Zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören neben Kochen, Einkaufen, Put­zen, Waschen und Bügeln auch Kinderbetreuung und Säuglingspflege. Nicht zu den Aufgaben gehören hingegen Gartenarbeiten, Tierbetreuung, umfassende Grundreinigungen, Entrümpelungen oder auch pflegerische Maßnahmen. Letztere werden über die Pflegekasse geregelt. Manchmal übernehmen Haushaltshilfen auch die Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen – das muss aber individuell mit der Kasse ausgehandelt werden.

Tägliche Hilfe im Haushalt ist eine Kompetenz- und auch eine Vertrauensfrage, insbesondere wenn es um Kinderbetreuung geht. Bei der Suche nach der geeigneten Person unterstützt Sie die Kasse. Sie vermittelt Anbieter, etwa Wohl­fahrtsverbände oder örtliche So­zialstationen, und schließt meist auch die Verträge ab. Einige Kassen haben auch eigene Anbieter unter Vertrag. Zudem können Angehörige und Freunde als Haushaltshilfe einspringen. Dafür gibt es in der Regel einen Stundensatz von der Kasse oder finanzielle Entschädigung, zum Beispiel für Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub zur Zeit der Hilfeleistungen. Das variiert jedoch von Kasse zu Kasse. Gut zu wissen: Meist rechnet die Kasse dann mit dem Versicherten ab und er muss alles Weitere selbst regeln. 

In der Regel bewilligt die Kasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen, maximal auf Basis von Acht-Stunden-Tagen. In Ausnahmefällen, wenn Kinder unter zwölf Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt leben, kann die Unterstützung auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden. 

Generell ist eine Zuzahlung erforderlich, wie auch bei Medikamenten oder Kuraufenthalten. Sie beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag – außer bei Schwangerschaft und Entbindung oder wenn Betroffene von der Zuzahlung befreit sind. 

Sie sind nicht akut erkrankt, verfügen aber über einen Pflegegrad und brauchen zusätzlich zur Pflege auch Hilfe im Haushalt? Dann können Sie diese folgendermaßen finanzieren: Mit Pflegegrad eins steht Ihnen ein Entlastungbeitrag (derzeit 131 Euro pro Monat) zur Verfügung. Ab Pflegegrad zwei können Betroffene das Budget für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege auch in eine Haushaltshilfe investieren. 

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – leserservice.sud-verlag.de

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