Pflegegrad beantragen – wie geht das?

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Wer Unterstützung braucht, um seinen Alltag zu bewältigen, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese zahlt aber nur, wenn zuvor ein Pflegegrad festgestellt wurde. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren.

Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Die fünf Pflegegrade orientieren sich daran, wie stark die Selbststän­digkeit eines Menschen eingeschränkt ist und wie viel Hilfe er im Alltag benötigt. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Pflegeleistungen aus, unter anderem Pflegegeld, Pflege­sachleistungen und -hilfsmittel.

Der Weg zum Erstantrag

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegeversicherung; sie ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Sie können den Antrag telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über Online-Formulare auf der Website Ihrer Kasse stellen. Dokumentieren Sie das Datum der Antragstellung, denn wird der Pflegegrad bewilligt, besteht der Leistungsanspruch rückwirkend ab diesem Zeitpunkt.

Besuch vom Gutachter

Nun ist die Pflegekasse am Zug: Sie beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Dazu kommt ein Gutachter in die Wohnung, der mithilfe eines standardisierten Verfahrens ermittelt, wie selbstständig der Pflegebedürftige ist und wie viel Unterstützung er braucht. Bei diesem Termin sollte möglichst eine Vertrauensperson anwesend sein. Halten Sie außerdem medizinische Unterlagen und Medikamentenlisten bereit. Anschließend erstellt der MD ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad bestimmt.

Wenn es eilt

Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für ihre Entscheidung. Wenn es schneller gehen muss, kann ein Eilantrag helfen: Dann befindet die Kasse zunächst nur darüber, ob überhaupt Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad zwei vorliegen, das ausführliche Gutachten holt sie nach. Eilanträge werden zum Beispiel nötig, wenn abzusehen ist, dass ein Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt auf Pflege angewiesen sein wird. Die Sozialdienste des Krankenhauses helfen beim Eilantrag kompetent weiter.

Antrag abgelehnt!?

Sie haben einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Überprüfen Sie das Gutachten und analysieren Sie, ob Einschränkungen oder Pflegebedarfe unberücksichtigt geblieben sind. Fügen Sie Ihrem Widerspruch ergänzende Informationen und medizinische Unterlagen bei. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin kann Sie dabei sicher unterstützen. Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird, sind die Ombudspersonen der Pflegekassen und unabhängige Beratungsstellen wichtige Ansprechpartner. Als letzte Möglichkeit bleibt eine Klage vor dem Sozial­gericht.

Höherstufung beantragen

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und reicht der aktuelle Pflegegrad nicht mehr aus, können Sie eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren ähnelt dem des Erstantrags: Sie informieren die Pflegeversicherung über den veränderten Zustand und beantragen eine neue Begutachtung. Diese muss nicht unbedingt persönlich, sondern kann auch telefonisch erfolgen. An­schließend entscheidet die Kasse.

Beratung nutzen

• Die Website www.verbraucherzentrale.de bietet einen Pflegegradrechner und einen Musterbrief zur Beantragung des Pflegegrads.

• Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und Kommunen beraten zu Pflegethemen.

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – leserservice.sud-verlag.de

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