TSVG – Neuerungen für Arztpraxen und Patienten

druckendruckenvorlesen vorlesen

Im Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll fördern, dass GKV-Patienten genauso schnell Arzttermine bekommen wie Privatversicherte. Ärzte müssen zudem mehr Sprechstunden anbieten und erhalten für zusätzliche Leistungen mehr Geld. Die Versorgung von Ärzten auf dem Land soll verbessert werden.

Ausbau der Terminservicestellen (TTS)

Dazu sollen die Terminservicestellen (TTS), die bereits seit 2016 existieren, ausgebaut werden. Ab dem 1. Januar 2020 ist die zentrale Anlaufstelle für Patienten rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Sie vermittelt Termine bei Haus- und Kinderärzten, Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. Dies gilt auch in Akutfällen oder außerhalb der Sprechzeiten niedergelassener Ärzte.

Mindestgrenze für Sprechzeiten auf 25 Stunden angehoben

Bisher waren niedergelassene Ärzte mit einer Kassenzulassung zu mindestens 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte in der Woche verpflichtet. Durch das TSVG wurden die Sprechzeiten auf 25 Stunden angehoben.

Offene Sprechstunde

Zudem müssen Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung ab September 2019 mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Hierzu zählen z. B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte. Offene Sprechstunden richten sich an Patienten, die ungeplant (ohne vorherige Terminvereinbarung) mit einem Arzt sprechen müssen. Sie müssten sonst mehrere Wochen auf einen Termin warten.

Wartezeiten könnten steigen

Viele Praxen stehen dadurch vor großen Herausforderungen. Die meisten Ärzten arbeiten schon jetzt mehr als 50 Wochenstunden und bieten bereits 25 Sprechstunden pro Woche an. Das Gesamtangebot an Sprechzeiten wird sich daher nur wenig ändern. Ärztevertreter befürchten, dass die offenen Sprechzeiten es leichter machen, zeitnah zu einem Facharzt vorgelassen zu werden. Dafür werden aber die Wartezeiten in den Praxen noch steigen.

Keine Termine für offene Sprechstunden frei

Manche Praxen stehen auch vor dem Problem, dass die Terminkalender bis weit ins nächste Jahr bereits voll ausgebucht sind – mit gesetzlich versicherten Patienten und viel mehr als 25 Wochenstunden. Diesen Praxen ist es gar nicht möglich, ab sofort noch offene Sprechstunden einzurichten. Viele Ärzte stehen den neuen Regelungen daher kritisch gegenüber.

Bildnachweis: ©Daniel Ernst – stock.adobe.com