Den Beipackzettel richtig lesen

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Mit Fragen zum Beipackzettel können sich Patienten an ihren Apotheker wenden – egal, ob es um vom Arzt verordnete oder um selbst gekaufte Arzneimittel handelt.

Den Beipackzettel richtig lesen

Der Beipackzettel in der Medikamentenpackung verunsichert viele Patienten, vor allem die aufgelisteten Nebenwirkungen machen Angst. Doch die sind meist seltener als befürchtet. 

Die Gebrauchsinformation für Arzneimittel, in der medizinische Fachbegriffe seitenlang aneinandergereiht werden, ist nicht gerade eine spannende Lektüre. Und beinahe ein wenig unheimlich wird es dann, wenn die zahlreichen möglichen Nebenwirkungen aufgelistet werden. Da stellt sich manch ein kritischer Verbraucher die Frage: „Macht mich diese Medizin nicht erst richtig krank?“

Häufig ist seltener als gedacht 

Die Angst vor dem Beipackzettel und bedrohlichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln ist sicherlich verständlich, meist jedoch unbegründet. Wichtig zu wissen, dass die Formulierungen zur Häufigkeit von Nebenwirkung nicht dem entsprechen, was man landläufig darunter versteht. Wenn eine Nebenwirkung laut Beipackzettel „häufig“ auftritt, leidet darunter weniger als einer von zehn Anwendern, „gelegentliche“ Nebenwirkungen betreffen weniger als einen von 100 Anwendern.

Die im Beipackzettel aufgeführten Nebenwirkungen treten also längst nicht bei jedem Patienten auf. Die Hersteller sind aber verpflichtet, Verbraucher über alle bekannten Nebenwirkungen zu informieren und die jeweilige Häufigkeit anzugeben. Dadurch entstehen teilweise lange Listen, die auf Patienten abschreckend wirken können. „Hat jemand den Verdacht, unter einer Nebenwirkung zu leiden, sollte er seinen Apotheker darüber informieren“, rät Gabriele Overwiening von der Bundesapothekerkammer.

Lektüre ist Pflicht

Natürlich liefert der Beipackzettel nicht nur wichtige Informationen über alle denkbaren Nebenwirkungen, sondern enthält auch viele andere für den Patienten wichtige Hinweise, etwa zu Dosierung und richtiger Anwendung und zu Wechselwirkungen, die mit anderen Medikamenten auftreten können. Insofern macht es Sinn, den Beipackzettel aufmerksam zu studieren – gerade auch dann, wenn man eine Arznei schon länger und regelmäßig einnimmt.

Bei Fragen zum Beipackzettel und Unsicherheiten ist der Apotheker der kompetente Ansprechpartner. Er weiß beispielsweise, ob bestimmte Medikamente gleichzeitig eingenommen werden dürfen oder nicht und was bei der Einnahme grundsätzlich zu beachten ist. Außerdem kann er medizinische Fachbegriffe übersetzen und somit dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen und Ängste zu beseitigen.

Was bedeutet das schwarze Dreieck?  

Wer im Beipackzettel seines Medikaments ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck entdeckt, sollte besonders auf Nebenwirkungen achten. Das rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Das schwarze Dreieck bedeutet nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist, sondern lediglich, dass es einer besonderen Überwachung unterliegt. Das Symbol weist darauf hin, dass in dem Medikament ein Wirkstoff enthalten ist, zu dem weniger Informationen als zu anderen Wirkstoffen vorliegen. Häufigster Grund: Das Medikament ist erst seit kurzem auf dem Markt. Patienten sollten jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung mit ihrem Arzt und Apotheker besprechen.

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