Grippe: Kassen müssen bald Vierfachimpfstoff zahlen

druckendruckenvorlesen vorlesen

 

Grippe: Kassen müssen bald Vierfachimpfstoff zahlen

 

 

 

Die Krankenkassen müssen in der kommenden Grippesaison den Vierfachimpfstoff bezahlen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und folgt damit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut vom Januar. Zuvor wurden Kassenpatienten bislang meist mit dem Dreifachimpfstoff immunisiert, der jedoch gegen weniger Virenstämme als der Vierfachimpfstoff wirkt.

 

 

Die Grippe verlief in diesem Winter verhältnismäßig heftig mit bislang mehr als 300.000 laborbestätigten Influenza-Erkrankungen. 69 Prozent davon wurden durch Influenza-B-Viren ausgelöst. Hier dominierte zu 99 Prozent die Yamagata-Linie, deren Antigene nur im Vierfachimpfstoff, nicht aber im viel häufiger verimpften Dreifachimpfstoff enthalten waren. Daher war der vor allem aus Kostengründen bevorzugte Dreifachimpfstoff in die Kritik geraten. Patienten mit besonderen Risiken konnten jedoch bereits in dieser Saison mit dem Vierfachimpfstoff immunisiert werden.

 

 

 


Die STIKO empfiehlt folgenden Personen, sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen:

  • alle ab 60 Jahre

 

  • alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon sowie bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab dem ersten Trimenon

 

  • Menschen mit Grunderkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, HIV, MS und weiteren chronischen Leiden sowie deren Haushaltsangehörige

 

  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen

 

  • sowie Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko wie medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren könnten.

 

 

 


Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeimpfung aber darüber hinaus auf freiwilliger Basis für alle ihre Versicherten, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gehören.

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: aponet.de