Bald weniger strenge Regeln beim Bonusheft?

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Mit dem Bonusheft können Sie, als gesetzlich Krankenversicherter, bei Ihrem Zahnarzt viel Geld sparen. Dies macht sich bemerkbar, wenn Zahnersatz, z. B. eine Krone, Brücke oder Prothese, notwendig wird. Das Bonusheft hält zudem dazu an, regelmäßig zur Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt vorbeizuschauen. Falls Sie das Heft noch nicht haben sollten, bekommen Sie es in Ihrer Zahnarztpraxis. Sie sollten es jährlich zu einer Ihrer Vorsorgeuntersuchungen mitnehmen und sich die Untersuchungen vom Praxisteam mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen lassen.

Bonusheft bringt weitere Zuschüsse

Je nach Befund erhalten alle gesetzlich Versicherten einen Festzuschuss zum Zahnersatz. Den restlichen Anteil müssen die Patienten selbst tragen. Bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen steigt der Festzuschuss. War man in den letzten fünf Jahren lückenlos mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt, beträgt der Festzuschuss 60 Prozent statt 50 Prozent der Regelversorgung. Nach mindestens 10 Jahren steigt er auf 65 Prozent. Ein gut gepflegtes Bonusheft lohnt sich also.

Jährliche Vorsorgeuntersuchung vergessen?

Sie sollten aufpassen: Haben Sie einmal den jährlichen Termin nicht wahrgenommen, haben Sie erst wieder nach lückenlosen fünf Jahren vor Behandlungsbeginn einen Anspruch auf einen höheren Zuschuss beim Zahnersatz. Dann müssen Sie wieder ganz von vorn anfangen. Die Krankenkassen können zurzeit aus rechtlichen Gründen keine Ausnahmen zulassen.

Aufweichen der strengen Regeln

Diese strenge Regelung soll, nach dem Willen der Großen Koalition, bald durch eine Gesetzesänderung aufgeweicht werden. Sollte der jährliche Zahnarztbesuch einmalig versäumt werden, können gesetzlich versicherte Patienten dennoch den Bonus erhalten. Dies geht aber nur in „begründeten Ausnahmefällen“. So steht es in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Terminservice und Versorgungsgesetz, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Ein möglicher Ausnahmefall wäre zum Beispiel, wenn der Versicherte schwer erkrankt war und deshalb nicht zum Zahnarzt gehen konnte.

Bonusheft verloren

Es ist nicht schlimm, wenn Sie mal Ihr Bonusheft vergessen haben und die Vorsorgeuntersuchung nicht eingetragen wurde. Die erfolgten Untersuchungen können nachgetragen werden. Bringen Sie das Heft einfach beim nächsten Zahnarztbesuch mit. Übrigens – sollten Sie mal ein Bonusheft verlieren, kann Ihr Zahnarzt Ihnen ein neues Heft ausstellen. Auch in diesem Fall können die erfolgten Untersuchungen nachgetragen werden. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, spart Geld für spätere Behandlungen und tut zugleich etwas für die Gesundheit seiner Zähne.