Im Ausland zum Arzt
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Steht eine Auslandsreise an, gehört neben Pass oder Personalausweis auch die Krankenversichertenkarte ins Gepäck. Denn für gesetzlich Versicherte gilt der Versicherungsschutz ihrer Krankenkasse auch im europäischen Ausland.
von Karsten Kulms
Die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Sie wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen anerkannt.
Unterschiedliche Regelungen
Ein Arztbesuch im Ausland ist trotz der EU-weit gültigen EHIC abrechnungstechnisch längst nicht so einfach wie in Deutschland. Denn die Sozialversicherungssysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten haben unterschiedliche Regeln. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt am besten bei Ihrer Krankenkasse, welche Regelungen Sie im Urlaubsland beachten müssen, und welche Formulare Sie für einen Arztbesuch von Ihrer Krankenkasse benötigen
Teure Behandlung
Oft müssen Sie den Arztbesuch im Ausland und die verordneten Medikamente zunächst selbst bezahlen. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Rechnung ausstellen, auf der alle erbrachten medizinischen Leistungen mit Preisen aufgeführt sind. Welche Beträge Ihnen erstattet werden, entscheidet Ihre Krankenkasse zuhause. Deshalb empfiehlt sich für Auslandsreisen immer der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Erst recht, wenn die Reise ins außereuropäische Ausland geht. Denn die EHIC gilt dort nicht.
Apothekentipp
Die pharmazeutisch-technische Assistentin Cathrin Häusser aus der Apotheke Weissach rät:
„Ein Arztbesuch im Ausland kann die Reisekasse ordentlich schröpfen. Nehmen Sie deshalb eine gut sortiere Reiseapotheke mit in die Ferien. Lassen Sie sich bei der Zusammenstellung von Ihrem Apotheker helfen, und die Handhabung und Lagerung Ihrer Medikamente genau erklären. Mit einer passenden Reisemedizin im Koffer sind viele Befindlichkeitsstörungen rasch wieder vergessen.“