Festzuschüsse zum Zahnersatz

druckendruckenvorlesen vorlesen

Vor dem Jahr 2005 erhielten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patienten, abhängig vom Zahnarzt und der Behandlung, bei dem gleichen Befund unterschiedliche Leistungen. Dann änderte sich das System für die Festzuschüsse bei Zahnersatz. Bis heute ist es so, dass die Krankenkassen sich in Form des Festzuschusses zur Hälfte an den Kosten einer Standardbehandlung beteiligen

.

Gleicher Festzuschuss

Patienten können ihren Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken und Prothesen) frei wählen, die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht. Der Festzuschuss hängt vom zahnmedizinischen Befund ab, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Es steht den Zahnärzten und Krankenkassen ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, die einen jeweils jährlich angepassten Festbetrag haben. Ganz gleich, ob sich der Patient für die Regelversorgung oder eine andere Behandlungsart entscheidet – der Festzuschuss bleibt gleich hoch. Wer eine hochwertigere Versorgung wählt, erhält dennoch nur den Festzuschuss, auch wenn der gewählte Zahnersatz teurer ist.

Individuelle Entscheidung des Patienten

Lautet der Befund zum Beispiel Zahnlücke über zwei Zähne, wird hierfür ein fester Zuschuss gewährt, ganz gleich wie diese Lücke versorgt wird. Wählt der Patient eine Brücke oder zwei Implantate – die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss, der die Grundversorgung abdeckt. Der Vorteil für den Patienten ist, dass er selbst entscheiden kann, welche Versorgung er wünscht. Einzelne Befunde können vom Zahnarzt miteinander kombiniert werden, es kann unter Umständen sein, dass der Versicherte mehrere Festzuschüsse erhält und sich der Gesamtbetrag erhöht, den er von der Krankenkasse erhält. Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung. Sie bekommen den doppelten Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung erstattet.

Festzuschüsse mit Bonusheft erhöhen

Der Festzuschuss kann durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und deren Nachweis im Bonusheft erhöht werden. Erwachsene sollten einmal im Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein, Kinder und Jugendlichen benötigen zwei Untersuchungen pro Jahr. Wenn das Bonusheft in den letzten fünf Jahren lückenlos geführt wurde und in der Zahnarztpraxis abgestempelt wurde, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent und macht dann insgesamt 60 Prozent Gesamtzuschuss aus. Bei zehn Jahren steigt der Festzuschuss auf 30 Prozent (65 Prozent Gesamtzuschuss).

Gesunde Zähne

Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kommt nicht in den Genuss der Bonusregelung. Das Wahrnehmen regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt lohnt sich also auch finanziell. Das Wichtige an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ist aber nicht der Spareffekt, sondern vor allem die möglichst lebenslange Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch.

Bildnachweis: ©Grispb – stock.adobe.com