Lachgasbehandlung beim Zahnarzt

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Viele Patienten gehen eher ungern zum Zahnarzt. Manche verbinden mit dem Zahnarztbesuch sogar eine große Angst und meiden den Gang in die Zahnarztpraxis. Dann spricht man von einer Zahnarztphobie.

Das hat gravierende Folgen für die Mundgesundheit und muss nicht so sein. Heutzutage stehen viele Möglichkeiten für eine schmerz- und angstfreie Behandlung zur Verfügung. Neben lokalen Betäubungen gibt es, besonders für Angstpatienten und Kinder, auch die Möglichkeit einer Behandlung mit einer Lachgassedierung. 

Was ist Lachgas?

Lachgas (N₂O) wird seit Jahrzehnten erfolgreich in der Zahnmedizin eingesetzt. Es handelt sich hierbei um ein unsichtbares Gas, das leicht süßlich schmeckt. Das geruchlose Gas wird vom Körper schnell aufgenommen, aber nicht verarbeitet – es wird schnell und spurenlos wieder abgebaut. Dabei wirkt die Lachgassedierung schmerzstillend und entspannend. Die Angst verschwindet, starker Würgereiz und Schluckreflex werden unterdrückt. 

Entspannte Zahnbehandlung

Mithilfe einer Atemmaske wird Ihnen das Gemisch aus Sauerstoff und Lachgas verabreicht. Sie können dadurch entspannt ein- und ausatmen. Die Sedierung fängt für einige Minuten mit reinem Sauerstoff an. Dann wird die Lachgaskonzentration langsam gesteigert, bis die gewünschte Wirkung eintritt. Mit einem Pulsoximeter wird der Patient während der gesamten Behandlung überwacht. Sie fallen in einen leichten Dämmerschlaf, bleiben aber während der Behandlung jederzeit ansprechbar und verlieren nicht das Bewusstsein wie bei einer Vollnarkose. 

Das Schmerzempfinden ist bereits sehr reduziert, wenn je nach Art der Behandlung zusätzlich eine lokale Betäubung erfolgt. Die Behandlung kann jetzt durchgeführt werden, auch größere Behandlungen können vorgenommen werden (bis zu vier Stunden lang). Am Ende der Behandlung bekommt der Patient wieder mehrere Minuten reinen Sauerstoff und das Lachgas wird abgeatmet. Die Wirkung verfliegt, Sie sind nun auch wieder verkehrsfähig.  

Gibt es Nebenwirkungen?

Bei richtiger Anwendung treten keine Nebenwirkungen auf. In sehr seltenen Fällen können leichter Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen nach der Behandlung auftreten, die aber schnell wieder weggehen. Bei Schwangeren im ersten Trimester darf keine Lachgassedierung erfolgen. Ebenso bei Patienten mit Atemwegserkrankungen, behinderter Nasenatmung, Belüftungsstörung des Mittelohrs, Psychosen, Multipler Sklerose, Vitamin B12-Mangel, Adipositas etc. 

Kosten der Lachgasbehandlung

Die Kosten einer Lachgassedierung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht. Sie müssen vom Patienten selbst getragen werden. Die Übernahme durch private Krankenversicherungen hängt vom versicherten Tarif und den entsprechenden Leistungen ab. Die Betäubung berechnet der Zahnarzt meist nach der Dauer der Anwendung.  

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