Wann sind Antibiotika beim Zahnarzt nötig?

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Antibiotika werden bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts zur Therapie diverser bakterieller Erkrankungen eingesetzt. Auch in der Zahnarztpraxis kann eine Antibiotikatherapie bei bakteriellen Entzündungen erforderlich sein. Der Antibiotikaeinsatz sollte allerdings mit Augenmaß erfolgen, da mit der Einnahme auch Risiken verbunden sein können. Nach einer ausführlichen Untersuchung entscheidet Ihr Zahnarzt, ob die Einnahme eines Antibiotikums erforderlich ist. 

Was ist ein Antibiotikum?

Ein Antibiotikum hilft zur Behandlung von bakteriell bedingten Infektionen, es hat keine Wirkung gegen Viren oder Pilze. Das Mittel tötet Bakterien ab oder hemmt die Vermehrung der bakteriellen Erreger. Dadurch konnten bereits viele Menschenleben gerettet werden. Es können sich allerdings Antibiotikaresistenzen bilden. Dann sprechen Bakterienstämme auf eine Antibiotikabehandlung nicht mehr an. Daher sollte die Verschreibung eines Antibiotikums möglichst restriktiv erfolgen. Außerdem sollte das Antibiotikum nicht länger als nötig eingenommen werden. 

Wofür werden Antibiotika in der Zahnarztpraxis eingesetzt?

In den meisten Fällen handelt es sich um eine Zahninfektion, die oralchirurgisch behandelt wird. Eine Antibiotikatherapie kann zum Beispiel angezeigt sein bei Kieferhöhlenentzündung, schwerwiegender Zahnfleischentzündung, akuter Wurzelentzündung, bakteriellen Infektionen im Mundraum, eitriger Speicheldrüsenentzündung und Zahnabszessen. 

Bei einer Wurzelkanalbehandlung ist ein Antibiotikum in zwei Situationen notwendig. Zum einen bei bestimmten Vorerkrankungen des Patienten und zum anderen, wenn die Bakterien drohen, sich stark auszubreiten. Hingegen sind Zahnschmerzen keine Indikation für die Gabe eines Antibiotikums. 

Zur Behandlung einer Parodontitis werden Antibiotika besonders gezielt eingesetzt. Beim Keimtest werden Proben aus Zahnfleischtaschen entnommen und im Labor analysiert. Der Keimtest zeigt, welche Bakterien in welcher Anzahl vorliegen. Somit kann eine gezielte Therapie mit minimalem Einsatz von Antibiotika erfolgen.

Prophylaktisch kann ein Antibiotikum vor zahnchirurgischen Maßnahmen gegeben werden, um eine Infektion zu vermeiden. Dies ist zum Beispiel beim Setzen von Implantaten und bei der Zahnentfernung ratsam. Eine Antibiotika-Prophylaxe ist vor allem bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem, Erkrankungen des Herzens oder der Herzklappen erforderlich. 

Wie ist bei der Antibiotikagabe zu beachten?

Vor dem Einsatz des Antibiotikums erfolgt eine umfassende Anamnese durch den Zahnarzt. Allergien, Vorerkrankungen etc. werden dabei abgefragt. Ebenso müssen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten beachtet werden. Ihr Zahnarzt kann abwägen, ob ein Antibiotikum angezeigt ist und gegebenenfalls die Wahl des individuell passenden Antibiotikums treffen. In manchen Fällen ist die Gabe unumgänglich. 

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