Zahnextraktion: Wann muss man einen Zahn ziehen?

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Auf Prophylaxe wird heutzutage in der Zahnarztpraxis ein hoher Stellenwert gelegt. Der Erhalt der natürlichen Zähne hat oberste Priorität, eine Zahnentfernung sollte immer die letzte Alternative sein. Mitunter kommt es aber vor, dass ein Zahn nicht mehr zu retten ist und gezogen werden muss. Es liegt dann eine medizinische Notwendigkeit für die Zahnentfernung, der Fachausdruck lautet Zahnextraktion, vor. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen, Ihr Zahnarzt wird Sie gegebenenfalls über mögliche Alternativen informieren. 

Karies oder Parodontitis als Ursache

Ein häufiger Grund für eine Zahnentfernung ist eine Zerstörung der Zahnhartsubstanz durch eine unbehandelte Karies. Deshalb sollte Karies möglichst frühzeitig erkannt werden, um die Ausbreitung zu stoppen. Mitunter kann es zu einer Entzündung im Wurzelspitzenbereich kommen, die nicht mehr durch eine Wurzelkanalbehandlung oder Wurzelspitzenresektion geheilt werden kann. 

Ebenfalls ist eine fortgeschrittene Erkrankung des Zahnhalteapparats (Parodontitis) eine mögliche Ursache für eine Zahnentfernung. Es kommt dann zu einer Zahnlockerung. Ein Zahn kann auch durch einen Unfall sehr geschädigt sein oder im Bereich der Zahnkrone oder -wurzel gebrochen sein.  

Fehlstellung oder Platzmangel

Manchmal liegen kieferorthopädische Gründe wie eine Fehlstellung der Zähne vor, so dass Zähne, wie zum Beispiel kleinere Seitenzähne, entfernt werden müssen. Auch aus Platzmangel kann eine Zahnentfernung (z. B. der Weisheitszähne) nötig sein, ebenfalls bei einer prothetischen Behandlung. 

Vorbeugende Entfernung

Eine Zahnentfernung kann auch wegen einer Chemotherapie oder eines geschwächten Immunsystems bei bösartigen Erkrankungen oder Tumoren angezeigt sein. Der Zahn kann dann nicht anders behandelt werden. Kleine chronische Infektionen am Zahn könnten sonst einen akuten und bedrohlichen Verlauf nehmen. 

Fällt ein Milchzahn nicht von allein heraus und hindert einen neuen Zahn am Wachstum, kann eine Zahnentfernung empfehlenswert sein.

Manche Patienten möchten auch keine alternative Behandlung durchführen lassen und bevorzugen die Zahnentfernung. Oder sie können die Kosten für eine alternative Behandlung nicht bezahlen.

Unterschied zur operativen Zahnentfernung

Der Zahn wird bei einer Zahnextraktion ohne weitere operative Maßnahmen entfernt. Er wird zunächst mit speziellen Instrumenten gelockert und anschließend aus dem Zahnfach herausgelöst. Eine operative Zahnentfernung wird hingegen nur bei komplizierten Fällen, wie z. B. der Entfernung von Weisheitszähnen oder verlagerten Zähne durchgeführt. 

Die Kosten der Zahnextraktion übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. 

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