Freie Fahrt für Diabetiker

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Freie Fahrt für Diabetiker

 

 

Eine neue Leitlinie erlaubt Zuckerkranken ausdrücklich das Autofahren – privat und beruflich. Ausnahmen sind genau geregelt.

VON SASKIA FECHTE

 

Diabetiker sind nicht per se eine Gefahr im Straßenverkehr. Das bestätigt die europäische Leitlinie, die sich auf wissenschaftliche Grundlagen stützt. „Die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes ist nur unwesentlich erhöht“, so die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Demnach dürfen Diabetiker grundsätzlich Auto fahren, sowohl privat als auch im Job. Für etwa jeden zehnten Führerscheininhaber in Deutschland bedeutet diese offizielle Bewertung mehr Freiheit.

  

 

 

Damit gehören pauschale Fahrverbote der Vergangenheit an. Häufig wurde zu Ungunsten von Diabetespatienten entschieden, zahlreichen Bus-, LKW- oder Taxifahrern allein wegen ihrer Diagnose die Fahrerlaubnis verweigert. „Es bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte, Behörden und Behandlungspersonal“, erläutert Rechtsanwalt Oliver Ebert. Ab sofort gibt die Leitlinie ‚Diabetes und Straßenverkehr‘ selbst bei hohen Blutzucker-Langzeitwerten grünes Licht: „Ein hoher HbA1c-Wert an sich ist kein Grund für ein Fahrverbot, eine Insulintherapie auch nicht“, so das Urteil der Experten.

 

 

 

Vorübergehende Ausnahmen möglich

Bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder einem unbehandelten Schlaf-Apnoe-Syndrom können Diabetiker ihre Fahreignung verlieren. Während einer Umstellungsphase auf (anderes) Insulin, bei Dosisänderungen oder ähnlichen wichtigen Therapieänderungen kann eine vorübergehende Fahruntauglichkeit ausgesprochen werden. Ist der Blutzuckerstoffwechsel stabilisiert, darf der Diabetiker wieder ans Steuer.

 

 

 

So fahren Sie sicher:

  • Messen Sie vor jeder Fahrt Ihren Blutzucker.

 

  • Halten Sie Traubenzucker oder andere schnellwirkende Kohlenhydrate im Auto griffbereit.

 

  • Ein Austausch von Medikamenten, Schulungen und Glukosemessgeräte mit Warnfunktion können das Risiko für Unterzuckerungen minimieren.   Sprechen Sie mit Ihrem Diabetologen und fragen Sie Ihren Apotheker um Rat.

 

 

 

 

 

Quelle: S&D Verlag GmbH, Geldern – https://leserservice.sud-verlag.dehttps://leserservice.sud-verlag.de