Tabletten richtig teilen

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Ob Dosisanpassung oder leichteres Schlucken: Es gibt viele Gründe, warum Patienten ihre Tabletten teilen möchten. Aber Vorsicht – nicht immer ist das erlaubt.

Mit großen Tabletten stehen viele Menschen auf Kriegsfuß. Gerade Senioren und Kinder tun sich häufig schwer, sie einzunehmen. Doch Schluckschwierigkeiten sind nur einer von vielen Gründen, warum Tabletten vor der Einnahme geteilt werden. Manchmal verordnen Ärzte ein Medikament in höherer Dosierung als erforderlich und halten den Patienten an, es zu Hause selbst zu portionieren. Manchmal gibt es das verordnete Arzneimittel gar nicht in der individuell passenden Dosierung – dann muss die Tablette zwangsläufig geteilt werden. Halbieren oder gar Vierteln kann auch erforderlich sein, wenn Tabletten nicht von heute auf morgen abgesetzt werden dürfen, sondern die Wirkstoffmenge allmählich reduziert werden muss. Das ist etwa bei Kortison häufig der Fall.

Halbieren verboten!   

Aber nicht alle Tabletten eignen sich zum Teilen. Nicht teilbar sind insbesondere Tabletten mit einem magensaftresistenten Überzug, der den Wirkstoff vor der Zerstörung durch die Magensäure schützen soll. Ebenfalls nicht teilbar sind Manteltabletten, die Wirkstoffe aus der äußeren Schicht schnell, aus dem inneren Kern hingegen nur langsam freisetzen. Auch für manche Filmtabletten und für einige Retardtabletten, die den Wirkstoff gleichmäßig über einen längeren Zeitraum freigeben, gilt: Teilen verboten! Da die Teilbarkeit einer Tablette nicht so ohne weiteres erkannt werden kann, sollte vor dem Teilen einer Tablette immer der Rat von Apothekerin oder Apotheker eingeholt werden. Bei Kapseln stellt sich die Frage, ob diese geöffnet werden dürfen. Auch das ist von Fall zu Fall verschieden und die Nachfrage in der Apotheke lohnt sich.

Wer solche nicht-teilbaren Tabletten dennoch zerkleinert, riskiert, dass der Wirkstoff zu schnell, in zu hoher oder zu geringer Dosierung vom Körper aufgenommen oder die Wirksamkeit der Medizin insgesamt beeinträchtigt wird. Alles das kann den Behandlungserfolg gefährden, mitunter sogar zu einem Gesundheitsrisiko werden. Gut zu wissen: Selbst eine Bruchkerbe in der Tablette ist kein Garant dafür, dass sie halbiert werden darf. Manchmal handelt es sich dabei nur um eine Schmuckkerbe, die helfen soll, die Tablette von anderen, ähnlich aussehenden zu unterscheiden.

Fragen Sie den Apotheker  

Wer nicht sicher ist, ob eine vom Arzt verordnete oder selbst gekaufte Arznei geteilt werden darf, sollte einen Blick in die Packungsbeilage werfen. Findet sich auch hier keine eindeutige Antwort, gilt: Am besten in der Apotheke nachfragen!

Gewusst wie

Beim Teilen kommt es auf die Technik an: Wenn es nicht gelingt, sie in zwei gleichgroße Hälften zu brechen, kann ein Tablettenteiler aus der Apotheke das Teilen erleichtern. Das Apothekenteam zeigt Ihnen gern, wie das praktische Gerät richtig angewendet wird. Und noch ein Tipp: Für sehr große Tabletten, die nicht geteilt werden dürfen, gibt es in der Apotheke spezielle gleitfähige Hüllen, die das Schlucken erleichtern.

Quelle: www.ratgebergesund.de

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