Brandverletzungen – Sicher durch den Advent

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Kerzenlicht, heißer Tee und Plätzchenbacken – das gehört zur Advents- und Winterzeit einfach dazu. Doch mit offenem Feuer und heißen Getränken steigt auch die Gefahr, sich zu verbrennen oder zu verbrühen. Vor allem kleine Kinder sind gefährdet. Einige Vorsichtsmaßnahmen helfen dabei, Unfälle zu vermeiden.

Pro Jahr werden in Deutschland rund 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt, etwa jedes vierte davon verletzt sich so schwer, dass es stationär behandelt werden muss – so die Initiative für brandverletzte Kinder, Paulinchen e.V. „Verbrennungen und besonders Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter. Besonders gefährdet sind Mädchen und Jungen im Vorschulalter. Die meisten Unfälle geschehen im zweiten Lebensjahr, wenn das Kind laufen gelernt hat und Gegenstände zu sich herunterziehen kann“, sagt Dr. Julian Bleek, Arzt in AOK-Bundesverband.

Unfallort ist dabei meist die Küche. Herd, Backofen, heiße Töpfe oder Plätzchenbleche, all das sind Gegenstände, an denen sich Kinder verbrennen können. Gefährlich sind auch elektrische Geräte mit herunterhängenden Kabeln wie Wasserkocher, Bügeleisen oder die Decke auf dem Tisch, die von den Kleinen unabsichtlich heruntergezogen wird. Kerzenlicht oder offene Flammen im Kamin sind oft besonders faszinierend. Vor allem kleine Kinder sollten daher nie mit brennenden Kerzen, Lagerfeuer oder Feuerschalen alleine gelassen werden.

Erste Hilfe leicht gemacht

Was ist zu tun, wenn sich das Kind verbrannt hat oder mit heißen Flüssigkeiten verbrüht? Dann gilt es insbesondere, durch Kühlung ein Fortdauern der Hitzewirkung im Gewebe – das sogenannte „Nachbrennen“ – zu verhindern. Hier wichtige Tipps:

  • Löschen Sie zunächst in Brand geratene Kleidung mit Wasser oder ersticken die Flammen mit einer Decke.
  • Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden.
  • Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt.
  • Bei großflächigen Verbrennungen, auch bei Kleinkindern und Säuglingen, wird nicht gekühlt, da das zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch aus dem Verbandskasten abzudecken und sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Was Sie nicht tun sollten

Gerade bei höhergradigen Verbrennungen ist manch ein althergebrachter Tipp nicht empfehlenswert, denn er verschlechtert die Situation des Verletzten eher. Abzuraten ist von …

  • „Hausmittel“ wie Mehl, Puder oder Öl: Sie dürfen auf keinen Fall auf die verletzten Stellen aufgetragen werden, da sie die ärztliche Beurteilung erschweren und zur Verunreinigung der Wunde beitragen können.
  • Brandsalben oder Brandbinden: Sie lassen keine Luft an die verbrannte Haut und halten die Hitze im Gewebe. So verschlimmern sie die Verletzung nur.
  • Eis oder Eiswasser: Es lindert zwar erst einmal den Schmerz, kann aber das Gewebe zusätzlich schädigen. Außerdem besteht die Gefahr der Unterkühlung.

Kleines 1×1 der Vorbeugung

Die meisten Unfälle mit kleinen Kindern können verhindert werden, wenn die Großen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen – viele davon gelten nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern generell!

  • Streichhölzer und Feuerzeuge konsequent wegschließen.
  • In der Adventszeit am besten LED-Kerzen verwenden. Wer den Weihnachtsbaum mit echten Kerzen schmückt, muss im Raum bleiben, wenn sie brennen, und sollte zur Sicherheit einen Eimer mit Wasser in die Nähe stellen.
  • Adventskränze auf eine feuerfeste Unterlage stellen und brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Weder Tischdecken noch baumelnde Kabel von Wasserkochern oder Bügeleisen herunterhängen lassen.
  • Tassen oder Kannen mit heißen Getränken immer weit entfernt vom Tischrand platzieren.
  • Auf dem Herd Topf- und Pfannengriffe stets nach hinten drehen.

Quelle: www.ratgebergesund.de

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